2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt:
2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen
Online-Katalog dar.
2.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische
Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sowie sonstige
Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form) überlassen haben. An allen in Zusammenhang mit der
Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese
Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Käufer unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung.
2.3 Bei der Bestellung der Ware durch den Käufer handelt es sich um ein Vertragsangebot nach § 145 BGB. Für den Fall, dass
sich aus der Bestellung nichts Anderweitiges ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen
nach dessen Zugang bei uns rechtsverbindlich anzunehmen. Die Annahme kann durch Auslieferung der Ware und/oder durch
die schriftliche Annahme einer Bestellung (z.B. durch Auftragsbestätigung) erklärt werden.
2.4 Der Inhalt des Liefervertrages bestimmt sich einzig nach unserer Auftragsbestätigung. Der Käufer ist gehalten, jede
Auftragsbestätigung sorgfältig zu prüfen und Abweichungen von seiner Bestellung sowie Unstimmigkeiten werktags binnen
24 Stunden mitzuteilen. Insoweit keine Mitteilung erfolgt, erkennt der Käufer die Auftragsbestätigung als richtig an und kann
zu einem späteren Zeitpunkt Abweichungen nicht als Mangel deklarieren.
2.5 Bei Angaben über unsere Produkte in unseren Prospekten, Katalogen, Preislisten, Zeichnungen, Abbildungen oder
anderen Unterlagen handelt es sich stets um branchenübliche Näherungswerte. Soweit nicht Grenzen für zulässige
Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgehalten sind, sind branchenübliche Abweichungen insbesondere
hinsichtlich Struktur und Farbe zulässig.
2.6 Im Falle von vor-Ort Aufmaßen, Planungs-, Zeichnungs- und Beratungsleistungen sind wir berechtigt, dem Käufer bzw.
Auftraggeber pro volle Stunde einen Satz von 80 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen, auch und gerade insoweit es nicht
zu einer Beauftragung mit einer Warenbelieferung kommt.
2.7 Dem Käufer steht mit Ausnahme von Fernabsatzverträgen u.a. Online Shop Bestellungen durch Verbraucher ein
Widerrufsrecht nicht zu. Wir schließen außerhalb des Online Shops ausschließlich Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht
vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Käufer maßgeblich ist
und/oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind. Insofern wir gleichwohl aus Kulanz
einen Rücktritt oder Widerruf ausnahmsweise ermöglichen, erfolgt die Gutschrift lediglich in Höhe von maximal 30% des
Kaufpreises. Versand- und etwaige Rücksendekosten sind von der Gutschrift ausgenommen.
3. Lieferung; Leistungsverweigerungsrecht; Lagergebühren:
3.1 Lieferungen erfolgen im Inland grundsätzlich gegen Berechnung von Versandkosten und bis Bordsteinkante. Hiervon
ausgenommen sind abweichende vertragliche Vereinbarungen sowie die kostenpflichtige Inanspruchnahme von
Sonderdiensten bei Zustellungen (z.B. Abendzustellung, Next Day Zustellung, Samstagszustellung). Auch bei Gewährleistungsund Garantiefällen, Ersatzteilen, Inselzustellungen sowie Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland fallen
Versandkosten an. Kosten für fehlgeschlagene Zustell- und Abholversuche hat der Käufer zu tragen, insoweit das Fehlschlagen
von ihm zu vertreten ist (z.B. bei Abwesenheit trotz Zustellankündigung).
3.2 Für die Zeiträume, in denen der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt, etwa durch nicht
rechtzeitigen Eingang von käuferseitigen bereitzustellenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben oder durch die
Verletzung anderer Mitwirkungspflichten, verlängern / verschieben sich Lieferfristen und -termine. Außerdem sind wir zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.3 Weitere Ansprüche unsererseits, insbesondere wegen Verzug bleiben unberührt. Bei Änderungen eines Auftrags
verlängern sich Lieferfristen und -termine in angemessenem Umfang.
3.4 Für den Fall von Ereignissen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, wie etwa Störungen auf Grund höher
Gewalt, Streiks, Aussperrungen oder sonstigen rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, Störungen bei der
Eigenbelieferung, verlängern / verschieben sich die Lieferfristen bzw. -termine um die Dauer der Störung zuzüglich einer den
Umständen angemessenen Anlauffrist. Das gleiche gilt, wenn die Leistung sich aus Gründen verzögert, die im Bereich des
Käufers liegen, oder aber sich die Lieferfähigkeit, Preisstellung oder Qualität der Ware unserer Zulieferer oder der Leistungen
sonstiger Dritter, von denen die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags wesentlich abhängt, nicht nur unerheblich
verändern und/oder verzögern. Diese Umstände berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
3.5 Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.
3.6 Soweit nicht Ziff. 3.2 - 3.5 ein anderes vorsehen, erfolgt die Lieferung zu dem vereinbarten Liefertermin bzw. innerhalb
der vereinbarten Lieferfrist; eine Überschreitung des Liefertermins / der Lieferfrist um bis zu acht Wochen begründet keine
Ansprüche des Käufers.
3.7 Rechte des Käufers für den Fall der Überschreitung der nach den vorstehenden Vorschriften zu bestimmenden
Lieferfristen bzw. -termine richten sich nach den Bestimmungen Ziff. 10 und 11.
3.8 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
3.9 Versandart und Verpackungen unterliegen unserem Ermessen. Die Versicherung der Ware gegen Transportschäden und
sonstige Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers.
3.10 Werden uns Umstände bekannt, die zu begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des
Käufers Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Vertragsabschluss vorlagen, uns jedoch nicht
bekannt waren oder bekannt sein mussten, so sind wir berechtigt noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung
oder Sicherheitsleitung auszuführen und, und wenn die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen zwei Wochen ab
dem vorgesehenen Lieferzeitpunkt erfolgt, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag insgesamt oder bezogen auf die noch nicht
erfüllte Teile zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.
3.11 Werden Versand oder Zustellung aus Gründen, die im Bereich des Käufers liegen, um mehr als einen Monat nach
Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der
Ware, insgesamt jedoch höchstens 5 % berechnet werden. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt
unberührt. Der Käufer ist berechtigt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
4. Rücktrittsrechte:
4.1 Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn sich die Lieferfähigkeit, Preisstellung oder Qualität der Ware unserer Zulieferer
oder der Leistungen sonstiger Dritter, von denen die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags wesentlich abhängt, nicht nur
unerheblich verändern. Der Käufer wird vor Ausübung des Rücktrittsrechts über die Nichtverfügbarkeit der Leistung
informiert; eine Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich nach Ausübung des Rücktrittsrechts erstatten.
4.2 Unsere Rücktrittsrechte gemäß Ziff. 3.2 und 3.10 bleiben unberührt.
5. Gefahrübergang und Transportschäden:
5.1 Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht, auch bei einer frachtfreien Lieferung, mit der
Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder an die sonstige Transportperson mit Beginn des
Verladevorgangs, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes, auf den Käufer über. Verzögert sich die Versendung
aus Gründen, die beim Käufer liegen, geht die Gefahr ab diesem Zeitpunkt auf den Käufer über. Lagerkosten nach
Gefahrübergang trägt der Käufer; Ziff. 3.11 gilt entsprechend. Transportschäden sind vom Käufer bei der Annahme der Waren
gegenüber dem Zusteller sofort zu reklamieren und zu dokumentieren.
5.2 Soweit der Gefahrenübergang sich nicht nach Ziff. 5.1 bestimmt, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware auf den
Käufer über. Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf
den Käufer über, an dem ohne die Verzögerung die Übergabe stattgefunden hätte.
6. Preise; Zahlungsbedingungen:
6.1 Unsere Preise verstehen sich rein netto ab Werk zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht
ausdrücklich bestimmte Preise vereinbart worden sind, liefern wir zu den am Tage der Auslieferung geltenden Listenpreisen.
6.2 Treten nach Abschluss des Liefervertrages Erhöhungen unserer Kostenfaktoren, z. B. der Kosten für Rohstoffe, Energie,
Löhne oder Fracht ein, so sind wir auch bei ausdrücklicher Vereinbarung bestimmter Preise berechtigt, den Lieferpreis in
angemessenem Umfang anzupassen. Erhöht sich dadurch der Preis um mehr als 10 %, so kann der Käufer durch
unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Betrifft die Preisanpassung nur einen Teil der Lieferung, so ist
der Rücktritt nur hinsichtlich dieses Teils zulässig.
6.3 Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, rein netto Kasse sofort nach Waren- und Rechnungserhalt
zahlbar. Zahlungen sind an uns oder auf unsere auf der Rechnung angegebene Konten zu leisten; unsere Mitarbeiter sind nur
bei Vorlage einer von der Geschäftsleitung unterzeichneten Geldempfangsvollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen
befugt.
6.4 Bei Nichtzahlung der Rechnung zum bestimmten Zahlungstermin gerät der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. Wir
sind berechtigt, ohne weitere Aufforderung Verzugszinsen in der vorgesehenen gesetzlichen Höhe zu berechnen. Die
Geldendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird hiermit nicht ausgeschlossen. § 353 HGB bleibt unberührt.
7. Zurückhaltung von Zahlungen; Aufrechnungsverbot:
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn,
die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
8. Eigentumsvorbehalt:
8.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer unsere sämtliche Forderungen - auch die künftig
entstehenden - erfüllt hat. Der Käufer darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Für den Fall
einer Weiterverarbeitung durch den Käufer sind wir Hersteller.
8.2 Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer hiermit in Höhe des anteilig auf unsere Ware
entfallenden Rechnungswertes sicherungshalber an uns ab. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die
gesicherten Forderungen um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach
unserer Wahl verpflichtet. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch
selbst einziehen, soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
8.3 Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Die
Einziehungsermächtigung gilt ohne weitere Erklärung als zu dem Zeitpunkt widerrufen, in dem der Käufer in Zahlungsverzug ist
oder er oder Dritte über sein Vermögen sie Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen. Die Einziehungsermächtigung gilt
auch dann als zu dem Zeitpunkt widerrufen, in dem das Vermögen des Käufers i. S. d. § 64 Abs. 1 GmbHG überschuldet ist bzw.
bei dem Käufer Zahlungsunfähigkeit eintritt.
8.4. Der Käufer hat uns jederzeit auf Verlangen die Schuldner der zur Sicherheit abgetretenen Forderungen unter genauer
Angabe des Namens, der Anschrift, des veräußerten Gegenstandes und des Betrages der Forderungen bekanntzugeben. Auf
Verlangen hat der Käufer außerdem dem Schuldner die Abtretung an uns bekanntzugeben.
8.5. Der Käufer ist verpflichtet, uns Pfändungen, Beschlagnahmen oder ähnliche Verwertungsmaßnahmen Dritter in der
Vorbehaltsware unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Käufers.
9. Untersuchungspflicht:
Der Käufer hat die von uns gelieferte Ware, auch wenn Muster übersandt worden sind, unverzüglich zu untersuchen.
Mängelrügen sind vom Käufer bei Mängeln, die offensichtlich oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar sind,
innerhalb von 3 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei nicht erkennbaren Mängeln innerhalb von 7 Tagen
nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu erheben. Geht die Mängelrüge innerhalb der genannten Fristen nicht bei uns ein,
gilt die Ware als genehmigt und mangelfrei.
10. Mängelansprüche:
10.1. Wir haften für Mängel (Sach- und Rechtsmängel) der gelieferten Ware, z.B. Mängel der technischen Ausstattung oder von
Stoffen oder Bezügen, ausschließlich in der Weise, dass nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder
eine kostenfreie Neulieferung einer mangelfreien Ware erfolgt. Auf diese Nacherfüllung finden diese AGB Anwendung. Für die
zu leistende Nacherfüllung hat der Käufer uns die notwendige Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Insbesondere hat der Käufer
uns die Sache, für welche er einen Mangel geltend gemacht hat, zu Prüfungszwecken zu übergeben. Für den Fall, dass wir eine
Nachlieferung einer mangelfreien Sache durchführen, hat der Käufer uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen
Vorschriften zurückzugeben. Einen Rückgabeanspruch steht dem Käufer jedoch nicht zu. Ansprüche auf Nachbesserung oder
Reparatur aufgrund unsachgemäßer Benutzung oder mutwilliger Beschädigung sind ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmern
gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des
Herstellers, die in den Vertrag einbezogen worden sind; für öffentliche Äußerungen oder sonstige Werbeaussagen übernehmen
wir keine Haftung.
10.2 Auf Schadensersatz wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln haften wir ausschließlich nach Ziff.11. Ansprüche des
Käufers auf Aufwendungsersatz gemäß § 445a Absatz 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich bei dem letzten
Vertrag in der Lieferkette um einen Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder um einen Verbrauchervertrag über die
Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c Satz 2, 327 Absatz 5, 327u BGB) handelt.
10.3
Die Aufwendungen, welche zu Prüfungszwecken und zur Nacherfüllung notwendig sind (Transport-, Arbeits-, und
Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten), erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie diesen
AGB für den Fall, dass ein Mangel vorliegt. Wir können jedoch vom Käufer aufgrund eines unberechtigten
Mangelbeseitigungsverlangens entstandenen Kosten für den Fall erstattet verlangen, dass der Käufer wusste oder hätte
erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt. Insoweit bei dem Kauf der Waren Sonderdienste für die Zustellung
durch den Käufer beauftragt worden sind, hat der Käufer auf diese im Rahmen der Gewährleistung keinen Anspruch.
11. Haftung:
11.1 Wir als Verkäufer haften, soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes
ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.
11.2 Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir, dahinstehend aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz, lediglich im
Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher
Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:
a) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, resultieren,
b) für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten an, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf)
resultieren. Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
limitiert. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren
Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine
Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen worden ist, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt
ebenfalls für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
12. Verjährung:
12.1 Die Allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln resultieren, beträgt mit Ausnahme
von Verbrauchern abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung. Für den Fall, dass eine Abnahme
vertraglich vereinbart wurde, beginnt die Verjährung mit Abnahme. Der Verkauf gebrauchter Waren oder Waren zweiter Wahl
erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
12.2 § 478 BGB bleibt unberührt.
13. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte:
13.1 Sofern ein Dritter wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts (Schutzrechte) durch von
uns gelieferte, vertragsgemäß genutzte Produkte gegen den Besteller berechtige Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem
Käufer wie folgt:
13.1.1 Wir werden nach unserer Wahl auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für das Produkt erwirken, das Produkt so
ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt austauschen. Ist uns dieses nicht zu angemessenen
Bedingungen möglich, werden wird das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen.
13.1.2 Die vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur dann, wenn der Käufer uns über die von dem Dritten geltend
gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, einer Verletzung nicht anerkannt und uns alle Abwehrmaßnahmen
und Vergleichsverhandlungen vorbehalten hat. Stellt der Käufer die Nutzung des Produkts aus Gründen der
Schadensminderung oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, dem Dritten gegenüber darauf hinzuweisen, dass
mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis seiner Schutzrechtsverletzung verbunden ist; andernfalls verliert der Käufer die
Ansprüche nach 13.1.1
13.2. Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
13.3 Ansprüche des Käufers sind auch ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Käufers
durch eine von uns nicht voraussehbare Verwendung des Produkts oder dadurch verursacht wird, dass der Käufer das Produkt
verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt hat.
13.4 Weitergehende Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen; Ziff. 11 bleibt unberührt.
14. Schriftform; Umfang der Vertretung:
14.1 Sämtliche nach dem Liefervertrag oder nach diesen Bedingungen abzugebende Erklärungen, insbesondere Anzeigen,
Vereinbarungen, Nebenabreden oder Vertragsänderungen, bedürfen der Schrift- oder zumindest Textform.
14.2 Unser Innen- uns Außendienstpersonal ist nicht berechtigt, vor, bei oder nach Vertragsschluss von dem Inhalt dieser
Bedingungen, gleich in welcher Form, abweichende oder ergänzende Zusagen zu machen. Dies gilt nicht für Zusagen unserer
Organe oder Prokuristen; Ziff. 14.1 bleibt unberührt.
15. Geheimhaltung; Datenschutz:
15.1 Verträge, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Muster, Proben und andere im Rahmen der
Geschäftsbeziehung von uns überlassene Unterlagen dürfen von dem Käufer nur mit unserer vorherigen Zustimmung Dritten
zugänglich gemacht werden. Für den Fall, dass ein Vertrag nicht zustande kommt, hat der Käufer etwa überlassene Unterlagen
unverzüglich auf seine Kosten an uns zurückzugeben.
15.2 Firmen- und personenbezogene Daten des Käufers speichern und nutzen wir ausschließlich zur Erfüllung eigener
Geschäftszwecke entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, worüber der Käufer hiermit informiert wird. Der Käufer willigt
ausdrücklich in die Verwendung seiner Daten und auch in die Weitergabe seiner Daten an Dritte ein, insofern dies im Rahmen
der Geschäftsbeziehung notwendig oder geschäftsüblich ist. Diese Einwilligung umfasst ausdrücklich auch die Verwendung
seiner Daten im Rahmen von Marketingaktivitäten und Newslettern.
16. Schlussvorschriften:
16.1 Erfüllungsort für alle sich aus Geschäften mit uns ergebenden Rechte und Pflichten ist für beide Vertragsteile der Ort
unseres Sitzes (Wendelstein).
16.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden
https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
16.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz, sofern es sich bei dem Käufer um einen
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
16.4 Folgenden Verhaltenskodizes haben wir uns unterworfen: Trusted Shops http://www.trustedshops.com/tsdocument/
TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf
16.5 Die Beziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt nicht.